Mit Ablauf des 14. Juni 2021 trat die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 28.05.2021 außer Kraft. Die Allgemeinverfügung legte aufgrund erhöhter Infektionszahlen Maßnahmen für den Landkreis Schweinfurt fest. Darin waren für den Marktplatz sowie Teile der Marktstraße sowie der Kirchgasse in Gerolzhofen und für Teile des Balthasar-Neumann-Platzes in Werneck eine Maskenpflicht und weiterhin ein Alkoholverbot an bestimmten öffentlichen Plätzen in der Stadt Gerolzhofen und der Marktgemeinde Werneck geregelt. Aufgrund anhaltend niedriger Inzidenz-Werte im Landkreis Schweinfurt werden die entsprechenden Regelungen nicht weiter verlängert.

Allgemein geltende Verpflichtungen zum Tragen von Masken können der 13. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder den spezifischen Rahmenkonzepten für die verschiedenen Bereiche entnommen werden (z. B. Rahmenkonzept Gastronomie). So gilt etwa auch weiterhin die FFP2-Maskenpficht an Haltestellen und Bahnhöfen aufgrund von § 10 Satz 1 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Zudem weist das Landratsamt darauf hin, dass Anpassungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung oder der Rahmenkonzepte jederzeit möglich sind. Verkündungen hierzu erfolgen durch den Freistaat Bayern und sind entsprechend zu beachten.