Viele Bürger*innen rufen beim Bürgertelefon des Gesundheitsamts an, weil sie Fragen zu den derzeit geltenden Allgemeinverfügungen und den Ausgangsbeschränkungen haben. Das Bürgertelefon ist jedoch in erster Linie für gesundheitliche Fragen da. Zuständig bei Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen und Allgemeinverfügungen sind die Ordnungsämter der Stadt beziehungsweise des Landratsamts Schweinfurt.

Ganz viele Fragen zu den derzeit geltenden Regeln in Verbindung mit den Ausgangsbeschränkungen lassen sich jedoch schon ohne einen Anruf, sondern mit Blick ins Internet klären. Das bayerische Innenministerium hat im Internet eine Liste erstellt mit den in diesem Zusammenhang am meisten gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten.

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Diese sind übersichtlich aufgeschlüsselt nach Themenfeldern. Auch die Stadt Schweinfurt und das Landratsamt haben auf ihren Seiten jeweils einen Direktlink zu den FAQ (= meist gestellte Fragen). Die Bürger*innen werden dringend gebeten, bei nicht-medizinischen Fragen vorab einen Blick auf diese Internetseite und FAQ-Liste zu werfen, um so die Leitungen des Bürgertelefons für medizinische Fragen freizuhalten.

Bei Fragen zu den Allgemeinverfügungen und Ausgangsbeschränkungen, die nicht anhand der FAQ-Listen beantwortet werden können, wird gebeten rechtzeitig eine E-Mail an die Stadt beziehungsweise das Landratsamt zu schreiben. Beide Verwaltungen werden die Fragen zügig beantworten.